AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Studio4 GmbH (Stand: Januar 2024)

01. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH

01.1 Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Studio4 GmbH gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Studio4 GmbH abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Studio4 GmbH stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Studio4 GmbH gelten auch dann, wenn die Studio4 GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

01.2 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

01.3 Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln.

01.4  Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

02. VERTRAGSSCHLUSS

02.1 Angebote der Studio4 GmbH erfolgen freibleibend und stellen die Aufforderung an den Kunden dar, der Studio4 GmbH einen Auftrag zu erteilen.

02.2 Der Auftrag des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das die Studio4 GmbH binnen vier Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder die tatsächliche Erbringung der Leistung annehmen kann.

02.3 Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus dem Individualvertrag, der Auftragsbestätigung und/oder Lieferscheinen bzw. Leistungsbelegen der Studio4 GmbH. Mündliche Zusagen oder Zusagen der Vorkorrespondenz von der Studio4 GmbH werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich in den vorgenannten Dokumenten übernommen wurden. Einwendungen gegen den Inhalt einer Auftragsbestätigung sind unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zugang und vor Beginn der Leistung, zu erheben. Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt.

02.4 Fristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung zu laufen, frühestens jedoch mit der Klärung aller Auftragsbedingungen und technischen Einzelheiten sowie der Beibringung etwaig erforderlicher Ausgangsmaterialien, Unterlagen und/oder Genehmigungen durch den Kunden.

02.5 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden unterbrechen Leistungsfristen und setzen ihren Lauf von Beginn an neu in Gang.

03. VIDEO- UND TONTECHNISCHE LEISTUNGEN

03.1 Grundsätzlich werden alle Leistungen der Studio4 GmbH stunden- oder schichtweise berechnet. Eine Schicht entspricht acht Produktionsstunden einer zusammenhängenden Arbeitszeit. Jede angebrochene Stunde zählt als volle Stunde.

03.2 Werden auf den Gerätschaften der Studio4 GmbH Bild- und/oder Tonaufnahmen überspielt oder verarbeitet, die ursprünglich nicht auf Geräten der Studio4 GmbH aufgenommen worden sind, übernimmt die Studio4 GmbH lediglich die Verpflichtung, die Umspielung fachmännisch durchzuführen.

03.3 Sind Tonmischungen durch das Personal der Studio4 GmbH vorzunehmen, ohne dass der Kunde oder ein von ihm benannter verantwortlicher Mitarbeiter (insbesondere Regisseur) anwesend ist, erfolgt die Abstimmung der Töne (Klangfarben) bei der Ausführung des Auftrages nach dem Ermessen der Studio4 GmbH. Allerdings kann lediglich die Verpflichtung übernommen werden, diese Arbeiten technisch einwandfrei durchzuführen, da eine kreative Verantwortung aufgrund der extrem subjektiven Beurteilung von Klangfarben nicht übernommen werden kann.

03.4 Soweit Betriebsstörungen oder sonstige betrieblich bedingte Unterbrechungen, die nicht vom Kunden, seinen Vertretern oder Hilfspersonen zu vertreten oder verursacht sind, die Erbringung der vereinbarten Leistungen länger als drei Stunden hintereinander unmöglich machen, entfällt für die darüber hinausgehende Dauer der Störung der Entgeltanspruch der Studio4 GmbH bis zur Behebung der Störung. Der Kunde kann nur dann vom Vertrag zurücktreten wenn der Störungsgrund nicht alsbald behoben werden kann und der Kunde durch die Leistungsstörung in seinen wirtschaftlichen Interessen wesentlich beeinträchtigt ist.

03.5 Die Studio4 GmbH ist berechtigt, Teile der Leistung an Subunternehmer zu vergeben. Hierzu kann die Studio4 GmbH das Arbeitsmaterial von Dritten bearbeiten und dort aufbewahren lassen.


04. ARBEITSMATERIAL

04.1 Die Aufbewahrung der an die Studio4 GmbH übergebenen Film-, Ton- oder sonstiger Arbeitsmaterialien erfolgt für die Dauer des Erstbearbeitungsauftrages unentgeltlich. Eine über die Bearbeitungszeit hinausgehende Aufbewahrung ist nicht Teil der Leistungsverpflichtung der Studio4 GmbH.

04.2 Die Studio4 GmbH übernimmt übergebenes Material grundsätzlich ohne Nachprüfung und in dem Zustand, in dem es zur Aufbewahrung übergeben wurde. Es ist Sache des Kunden für einen ausreichenden Versicherungsschutz für die der Studio4 GmbH übergebenen Materialien zu sorgen. Die Annahme und Rückgabe des übergebenen Materials erfolgt innerhalb der Geschäftszeit.

04.3 Die Studio4 GmbH ist berechtigt, das Material nach vorheriger Ankündigung innerhalb angemessener Frist an die der Studio4 GmbH zuletzt bekannt gewordene Anschrift des Bestellers zu senden.

04.4 Falls die Ankündigung postalisch unzustellbar sein sollte, ist die Studio4 GmbH befugt, nach Ablauf eines Monats die Datenträger nach eigener Wahl auf Rechnung und Gefahr des Kunden anderweitig zu hinterlegen, oder zu vernichten.

05. VERSAND, GEBRAUCHSÜBERLASSUNG

05.1 Die Wahl des Versandweges und der Transportmittel behält sich die Studio4 GmbH vor, soweit es keine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden gibt. Eine Transportversicherung schließt die Studio4 GmbH nur auf schriftliche Anforderung und nur auf Kosten des Kunden ab.

05.2 Bei Lieferungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Vertragsgegenstand abgesendet bzw. an die den Transport ausführende Firma bzw. Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung die Räume der Studio4 GmbH oder ggf. deren Mitarbeiter verlassen hat. Dies gilt auch beim Transport durch die Studio4 GmbH bzw. ihre Erfüllungsgehilfen.

05.3 Bei Abholung geht die Gefahr mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand bzw. die Abholung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Versand- bzw. Abholbereitschaft auf den Kunden über.

06. PFLICHTEN DES KUNDEN

06.1 Der Kunde steht dafür ein, dass er gesetzlich und/oder vertraglich berechtigt ist, die erteilten Aufträge und alle damit zusammenhängenden Verfügungen und Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Er versichert, dass der Auftragserteilung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.

06.2 Der Kunde verpflichtet sich auf das ausdrückliche Verlangen der Studio4 GmbH, eine Erklärung abzugeben, dass er keiner Verfügungsbeschränkung hinsichtlich des zu bearbeitenden Materials unterliegt und gegebenenfalls die Einwilligung des Berechtigten beizubringen. Dies gilt auch für die von Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL etc.) wahrgenommenen Rechte.

06.3 Die Studio4 GmbH ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen und/oder vertraglichen Vorschriften den Verwertungsgesellschaften die von diesen geforderten Meldungen zu machen. Der Kunde stellt die Studio4 GmbH von etwaigen Ansprüchen der Verwertungsgesellschaften ausdrücklich frei.

06.4 Vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen ist die Studio4 GmbH berechtigt, den Kunden als ziehungsberechtigt und als zur Vergabe von Unterlizenzen legitimiert anzusehen.

06.5 Der Kunde hat zur Feststellung etwaiger Mängel den Vertragsgegenstand unverzüglich nach der Lieferung zu untersuchen und, wenn sich ein offensichtlicher Mangel zeigt, diesen der Studio4 GmbH binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen.

06.6 Versäumt der Kunde die genannten Ausschlussfristen zur Anzeige offensichtlicher Mängel gilt der Vertragsgegenstand als genehmigt bzw. Abgenommen.

06.7 Der Kunde ist verpflichtet:

        • für vollen Versicherungsschutz der der Studio4 GmbH übergegebenen bzw. für ihn verwahrten Gegenstände zu sorgen.

         • für den Fall des Verlusts oder der Zerstörung des Arbeitsmaterials für geeignetes Sicherheits-Zweitmaterial zu sorgen.

         • der Studio4 GmbH unverzüglich jeweils Änderungen der Anschrift, der Firma und der Rechteinhaber mitzuteilen.

         • eventuelle dritte Rechteinhaber von diesen AGBs zu unterrichten und für deren Einverständnis Sorge zu tragen.

         • die Leistungen fristgerecht abzunehmen.

         • auf Anfragen und Erklärungen der Studio4 GmbH innerhalb angemessener Frist zu antworten.


07. RECHTE DES KUNDEN

07.1 Erweist sich der Vertragsgegenstand als mangelhaft, kann der Kunde als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels verlangen. Als Mangel gilt nur ein Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik. Auch ein diesbezüglicher Verstoß stellt keinen Mangel dar, soweit dieser durch kreative Vorgaben des Bestellers bedingt ist.

07.2 Die Studio4 GmbH kann die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde einen unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teil der Vergütung bezahlt. Die Studio4 GmbH kann die Nachbesserung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand und die Bedeutung des Mangels zu berücksichtigen.

07.3 Schlägt eine Nachbesserung durch die Studio4 GmbH zweimal fehl oder verweigert die Studio4 GmbH die Nacherfüllung, so hat der Kunde das Recht, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Rechte des Kunden zum Rücktritt und ggf. auf Schadensersatz anstatt der Leistung sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nur unerheblich ist. Diese Unerheblichkeit muss im Zweifelsfall durch ein unabhängiges Gutachten bestätigt werden. Die Kosten eines solchen Gutachtens tragen der Kunde und die Studio4 GmbH zu gleichen Teilen.

07.4 Dem Kunden stehen keine Rechte wegen Mängeln zu, die durch seine fehlerhafte Bedienung des Vertragsgegenstandes oder eigenmächtige Veränderungen am Vertragsgegenstand verursacht wurden.

08. PREISE

08.1 Die Preise der Studio4 GmbH verstehen sich in EURO zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Liefergeschäften gelten sie ab Werk. Verpackungs-, und Frachtkosten werden gesondert berechnet.

08.2 Liegt zwischen dem Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung ein Zeitraum von mehr als zwei Monate und ändern sich während dieser Zeit auf Seiten der Studio4 GmbH die Preise für die Erbringung der Leistung (insbesondere infolge von Materialpreisänderungen), ist die Studio4 GmbH berechtigt, die daraus resultierenden ggf. erhöhten Preise gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

09. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, AUFRECHNUNGSVERBOT

09.1 Die Rechnungen der Studio4 GmbH werden ohne Abzug je nach Vereinbarung bei Abholung oder aber mit Lieferung des Vertragsgegenstandes zur Zahlung fällig. Bei Großaufträgen (z.B. Spielfilmprojekten), deren Bearbeitung sich über einen längeren Zeitraum als 4 Wochen erstreckt, steht es der Studio4 GmbH frei die Angebotssumme zu dritteln und entsprechende Akonto-Rechungen zu stellen. Üblicherweise gestaltet sich die Rechnungsstellung für Spielfilmprojekte wie folgt:

       • 1. Rate fällig bei Auftragserteilung

       • 2. Rate fällig nach erfolgter Zwischenabnahme der Vertonung oder Beginn der Sprachaufnahmen

       • 3. Rate fällig nach Gesamtabnahme der Vertonung oder nach Abnahme der deutschen Fassungen und Lieferung und Abnahme der gesamten,         vertragsgegenständlich zu liefernden Materialien inkl. der zu Grunde liegenden Verträge.

09.2 Im Falle eines Zahlungsverzugs kann die Studio4 GmbH Verzugszinsen von 10% über dem Basiszinssatz fordern. Die Studio4 GmbH ist darüber hinaus berechtigt, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen oder einen weiteren Schaden geltend zu machen.

09.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

09.4 Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder der Studio4 GmbH Umstände bekannt werden, durch die der Anspruch auf die Vergütung gefährdet wird, so ist die Studio4 GmbH berechtigt, die Erfüllung eigener Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag zu verweigern, bis der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt oder für sie Sicherheit geleistet hat. Dies gilt insbesondere auch bei verzögerter oder Nichtbezahlung von durch die Studio4 GmbH bereits an den Kunden gestellte Akonto-Rechnungen.

10. FRISTEN BZW. LIEFERUNG

10.1 Etwaige Lieferfristen- bzw. Leistungszeiten ergeben sich aus der Auftragsbestätigung der Studio4 GmbH.

10.2 Die Studio4 GmbH behält sich Vorab- und Teillieferungen vor.

10.3 Kommt es nach Buchung bzw. Auftragsbestätigung von Kundenseite zur Stornierung oder zu einer erheblichen Verschiebung eines Projektes, oder wird der Studio4 GmbH durch diese Verschiebung die Durchführung eines Fremdprojektes unverschuldet unmöglich gemacht, so hat die Studio4 GmbH das Recht den ihr dadurch entstehenden wirtschaftlichen Schaden/Ausfall dem Kunden entsprechend in Rechnung zu stellen.

10.4 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Studio4 GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

10.5 Wird der Studio4 GmbH die Lieferung bzw. Leistung infolge der höheren Gewalt dauerhaft, mindestens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten unmöglich, wird die Studio4 GmbH von der Liefer- bzw. Leistungspflicht frei.

10.6 Unter den Begriff der höheren Gewalt fallen alle Umstände, welche die Studio4 GmbH nicht zu vertreten hat und durch die der Studio4 GmbH die Lieferung bzw. Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. Krieg, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel. Wird die Studio4 GmbH von der Liefer- bzw. Leistungspflicht frei, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

11. HAFTUNG

11.1 Die Studio4 GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände irgendwelcher Art, die der Kunde, dessen Vertreter oder Hilfspersonen in die ihm zugänglichen Räumlichkeiten der Studio4 GmbH eingebracht hat und gewährt hierfür auch keinen Versicherungsschutz.

11.2 Die Studio4 GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

11.3 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Studio4 GmbH – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden und begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

11.4 Soweit die Wiederherstellung von an die Studio4 GmbH zur Bearbeitung übergebenem Material nicht aufgrund von Negativen, Kopien oder sonstigem Ausgangsmaterial des Kunden möglich ist, ist unter dem vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden der Ersatz des Materialwerts des Trägermaterials gleicher Art und Länge zu verstehen.

11.5 Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – ausgeschlossen.

11.6 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

12. EIGENTUMSVORBEHALT, SICHERUNGS- UND NUTZUNGSRECHTE

12.1 Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Studio4 GmbH.

12.2 Der Kunde übereignet der Studio4 GmbH sicherungshalber alle im Zusammenhang mit der Auftragserteilung in den Besitz der Studio4 GmbH gelangten Gegenstände, insbesondere MAZ-Bänder, sonstiges Filmausgangsmaterial usw., einschließlich etwaiger Anwartschaften.

13.  LIZENZEN, DATENSCHUTZ UND SONSTIGE BESTIMMUNGEN

13.1 Sofern die Studio4 GmbH Software bzw. Softwareprodukte oder Datenbanken liefert bzw. bereitstellt, wird dem Kunden soweit nicht ausdrücklich, schriftlich etwas gegenteiliges vereinbart ist, eine nicht- ausschließliche Lizenz zur eigenen Nutzung durch den Kunden eingeräumt, unter Ausschluss des Rechtes zur Einräumung von Unterlizenzen.

13.2 Hard- und Software sowie Datenträger sind frei von Programmen oder Programmteilen zu liefern, bereitzustellen und/oder zurückzugeben, die geeignet sind, die Arbeits- und Funktionsweise der von der Studio4 GmbH genutzten Datenverarbeitungsanlagen aufzuheben, zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Der Kunde ist verpflichtet, alle auf Materialien und Datenträgern befindlichen Daten und Informationen extern zu sichern.

13.3 Der Kunde erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung aller Daten die die Geschäftsbeziehung zwischen der Studio4 GmbH und dem Kunden betreffen. Die Studio4 GmbH wird dabei die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.

13.4 Bei Film- und Fernsehproduktionen sowie sonstiger medialer Inhalte, bei denen Studio4 GmbH Dienst- und/oder Werkleistungen erbracht hat, ist im Titelvorspann oder Nachspann anzugeben: Studio4 GmbH (Logo). Die Darstellung hat branchenüblich und in vergleichbarer Weise wie für andere Dienstleister zu erfolgen. Alle Teammitglieder erhalten eine Nennung in branchenüblicher Art und Weise im Vor- oder Abspann. Die Studio4 GmbH wird entsprechende Namenslisten bereitstellen.

13.5 Der Kunde räumt bei Auftragserteilung der Studio4 GmbH das Recht ein, Kopien der bearbeiteten Film-, Ton- bzw. sonstiger Medienmaterialien zu erstellen und nach Erstveröffentlichung durch den Kunden jeweils zur Eigenwerbung und Internetpräsenz, Präsentationsions- und Schulungszwecken zu nutzen. Dies schließt auch das Recht zur Erstellung und Veröffentlichung von Showreels ein.

14. GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. München ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde bei Vertragsschluss keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der BRD verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. SCHRIFTFORMKLAUSEL, SALVATORISCHE KLAUSEL

15.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.

15.2 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Ebenso ist zu verfahren, wenn diese AGB Lücken aufweisen sollten.

16.  HAUSORDNUNG

Zwischen dem Kunden und der Studio4 GmbH gilt ergänzend die Hausordnung von der "Tonstudios in der Schornstrasse GmbH" (Bavaria Musikstudios), die in allen Räumlichkeiten bzw. in den zentralen Eingangsbereichen zu diesen Räumlichkeiten aushängt bzw. ausliegt. Sie wird darüber hinaus dem Kunden auf Wunsch ausgehändigt.